Führerscheinklasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:24 Jahre
 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten
(Stunden zu je 45 Min.)
Vorbesitz einer anderen Klasse
ohne mit ohne mit A1 oder
A beschränkt*
Grundunterricht 12 6* Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3*
Klassenspezifischer Unterricht 4 4* Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4 2*
Gesamt 16 10* Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1*
(Doppelstunden zu je 90 Min.) Gesamt 12 6*
*Kein Pflichtunterricht bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren