Führerscheinklasse L

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurföderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 • Vorbesitz erforderlich: NEIN • Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) Vorbesitz einer anderen Klasse Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
ohne mit
Grundunterricht 12 6
Klassenspezifischer Unterricht 2 2
Gesamt 14 8