Führerscheinklasse A1
Fahrzeugart LeichtkrafträderKrafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16 • Vorbesitz erforderlich: NEIN • Beinhaltet Klasse: AM
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | |||
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) | Vorbesitz einer anderen Klasse | Mindestumfang der Sonderfahrten (Stunden zu je 45 Min.) | ||
ohne | mit | |||
Grundunterricht | 12 | 6 | Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 | Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 4 |
Gesamt | 16 | 10 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |