Führerscheinklasse A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Mindestalter: 16 • Vorbesitz erforderlich: NEIN • Beinhaltet Klasse: AM

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten (Stunden zu je 45 Min.)
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 4 4 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4
Gesamt 16 10 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
   Gesamt 12