Führerscheinklasse B

Fahrzeugart PKW und leichte LKW

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) Die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17 • Vorbesitz erforderlich: NEIN • Beinhaltet Klasse: L, AM

Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) Vorbesitz einer anderen Klasse Mindestumfang der Sonderfahrten (Stunden zu je 45 Min.)
ohne mit
Grundunterricht 12 6 Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5
Klassenspezifischer Unterricht 2 2 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) 4
Gesamt 14 8 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3
   Gesamt 12