Führerscheinklassen

Generell können Sie ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters mit der Ausbildung beginnen (z.B. mit 16,5 Jahren für Begleitetes Fahren mit 17). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Der neu erworbene Führerschein im Scheckkartenformat ist nur noch 15 Jahre gültig und muss dann, ähnlich wie ein Personalausweis, mit einem aktuellen Lichtbild neu beantragt werden.

Für den Führerscheinantrag wird benötigt:

Nachweis über „lebensrettende Sofortmaßnahmen“, Lichtbild (biometrisch), Sehtest, Personalausweis oder Reisepass, Gebühren