Führerscheinklasse M
Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige LeichtkraftfahrzeugeMit
- Bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nennleistung maximal 4 kW
- Andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
- Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Theoretische Ausbildung | Praktische Ausbildung | ||
Mindestumfang des Theorieunterrichts (Doppelstunden zu je 90 Min.) | Vorbesitz einer anderen Klasse | Grundausbildung • keine Sonderfahrten Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
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ohne | mit | ||
Grundunterricht | 12 | 6 | |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 | |
Gesamt | 14 | 8 | |